AGB | Allgemeine Geschäfts-bedingungen

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen


1.1 Die Einzelunternehmerin, Stefanie Reiter, vermittelt unter www.tandem-stubai.at (im folgenden TANDEM STUBAI genannt) Tandem-Gleitschirmflüge. Alle Flüge werden durch selbstständige Tandempiloten übernommen, einschließlich Stefanie Reiter, welche Veranstalter der Leistung und Vertragspartner des Fluggastes (Passagier) sind. Als Veranstalter und Vertragspartner gilt der Unternehmer am Flugticket, welches vor dem Tandemflug ausgefüllt werden muss. Das Flugticket ist gleichzeitig auch Rechnung der Leistung. TANDEM STUBAI ist eine reine Vermittlungsplattform.

1.2 Die AGB von TANDEM STUBAI werden bei Buchung (schriftlich oder mündlich) auf www.tandem-stubai.at sowie bei Antritt eines Fluges anerkannt.

1.3 TANDEM STUBAI haftet nicht für die Leistung (Tandemflug). Die Haftung liegt beim selbstständigen Tandempiloten, welcher den Flug ausführt.

1.4 Die Beförderung von Personen im Tandemparagleiter und alle sonstigen Dienstleistungen die TANDEM STUBAI erbringt, unterliegen dem österreichischen Recht, insbesondere den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, sowie den folgenden Bedingungen.

1.5 Vor Antritt des Fluges hat der Passagier (bei Kindern ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson) den Beförderungsvertrag aufmerksam durchzulesen und mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Unmittelbar vor dem Start wird der Passagier vom Piloten in die Startvorgänge eingewiesen. Sollte der Passagier diese Einweisung nicht verstehen oder ihr aus irgendeinem Grunde nicht Folge leisten können, so hat er dies dem Piloten unverzüglich mitzuteilen.

2. Versicherung und Haftung

2.1 Zu Gunsten des Tandempassagiers und der mit ihm beförderten Sachen haben die selbstständigen Tandempiloten, an welche TANDEM STUBAI vermittelt, eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

2.2 Eine Ersatzpflicht von TANDEM STUBAI, oder des Tandempiloten, ist nur dann gegeben, wenn der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von TANDEM STUBAI, oder ihrer Leute oder Personen, derer sie sich zur Erfüllung des Beförderungsvertrages bedient, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn von Seiten des Beförderers und seiner Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen wurden oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Die Haftung des Beförderers beschränkt sich für die mitbeförderten Sachen des Tandempassagiers auf die Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. Darüber hinausgehende Ansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.

2.3 Für die stoßsichere Verpackung mitgeführter Foto- und Filmgeräte sowie sonstiger Wertgegenstände ist der Passagier selbst verantwortlich. Die Gegenstände sind so zu befestigen, dass ein Verlust im Laufe des Fluges ausgeschlossen werden kann. Spitze, scharfe oder gläserne Gegenstände, Waffen, unter Druck stehende Behälter, Spreng- und Zündmittel sowie pyrotechnische Leuchtsätze dürfen nicht auf den Flug mitgenommen werden.

2.4 TANDEM STUBAI, haftet nicht für Schäden, die auf dem Wege zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten.

2.5 Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Angestellten, selbständigen Tandempiloten und Bevollmächtigten von TANDEM STUBAI.

3. Meldepflicht von Gesundheits-Beeinträchtigungen

3.1 Der Passagier ist verpflichtet, TANDEM STUBAI und den Tandempiloten darauf hinzuweisen, wenn aufgrund seines Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für ihn besteht, oder er dadurch Einschränkungen in seinen Bewegungen hat, die zu einer erhöhten Verletzungsgefahr bei Start und Landung führen könnten.

3.2 In jedem Fall meldepflichtig sind:
– schwere Unfälle innerhalb der letzten 12 Monate.
– Einschränkungen im Bewegungsapparat.
– ernsthafte Erkrankungen an Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben, sowie Bluthochdruck, Organleiden oder ähnlichem. Ernsthaft ist, sobald man in ärztlicher Behandlung war oder ist.
– innerhalb der letzten 12 Monate an seelischen oder psychischen Defekten (Drogensucht, Bewusstseinstörung oder ähnlichem) gelitten hat oder daran noch leidet.
– innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol zu sich genommen hat.

3.3 Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung sich bei TANDEM STUBAI über die Tauglichkeit zu informieren.

4. Ausrüstung

4.1 Der Passagier verpflichtet sich, entsprechende Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), wenn möglich feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und Handschuhe zu tragen. TANDEM STUBAI verpflichtet sich, Helm und Flugausrüstung zur Verfügung zu stellen.

5. Termine und Durchführung

5.1 TANDEM STUBAI bietet ganzjährig Tandemflüge an. Einschränkungen dazu ergeben sich durch das Wetter und in den einzelnen Fluggebieten aufgrund der Betriebszeiten von den Bergbahnen. Für Terminreservierungen steht ein Onlinekalender auf www.tandem-stubai.at zur Verfügung. Weitere Termine können in einem Formular auf der Homepage angefragt werden. Ebenfalls können Termine telefonisch oder per Mail vereinbart werden.

5.2 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Durchführung der Tandemflüge besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse am Fluggebiet nicht zulassen. Bei Terminverschiebung oder kurzfristigen Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. TANDEM STUBAI ist sehr bemüht rechtzeitig Informationen über die Durchführbarkeit des Fluges zu geben.

5.3 Wetterbedingte Absagen bedürfen keiner objektiven Nachweise, es genügt der subjektive Eindruck des verantwortlichen Piloten.

5.4 Die Flugdauer ist abhängig von diversen Wettereinflüssen, was zur Folge hat, dass keine einheitliche Flugzeit garantiert werden kann.

5.5 Alle Einzelheiten zur Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Er behält sich das Recht vor den Startzeitpunkt zu ändern, den Startplatz oder das Fluggelände zu wechseln, von der geplanten Flugroute oder Flugzeit abzuweichen, oder das Flugvorhaben abzubrechen, falls es meteorologische, technische, rechtliche oder andere unvorhergesehenen Gründe erfordern oder ein zu großes Risiko für die beteiligten Personen oder Dritte darstellen.

5.6 Der Passagier ist verpflichtet bei Start und Landung sowie während des Fluges den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten.

6. Zahlungskonditionen und Gültigkeit Gutscheine

6.1 Der Besteller eines Gutscheines verpflichtet sich durch die Bestellung verbindlich zur Bezahlung des Kaufpreises entweder sofort per Online-Zahlung oder innerhalb 7 Tage ohne Abzug nach Erhalt des Gutscheines. Bei Buchung eines Tandemfluges ohne Gutschein ist der Flugpreis unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar zu zahlen.

6.2 Gutscheine verfallen 36 Monate nach Ausstellungsdatum. Sonderregelungen sind nach Absprache im Einzelfall möglich. Der Gutschein ist am Flugtag mitzubringen und dem Piloten zu übergeben.

6.3 TANDEM STUBAI löst Gutscheine von ausgewählten Vertriebspartnern ein. Der Passagier ist verantwortlich, dass der Gutschein gültig ist. Im Falle eines ungültigen Gutscheines ist TANDEM STUBAI berechtigt den Flugpreis vom Passagier einzufordern.

7. Widerrufsrecht

7.1 Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises bestehen nach dem KSchG innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutscheines ohne Angabe von Gründen. Es genügt die Rücksendung des Gutscheines innerhalb dieser Frist.

8. Stornokosten

8.1 Der Passagier kann jederzeit vom vereinbarten Veranstaltungstermin per Mail an [email protected] zurücktreten. Rücktritte bis 4 Tage vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei möglich, ab 3 Tage bis 24 Stunden vorher werden Stornokosten von 50% verrechnet. Gutscheine und Tickets werden mit einer Stornierung ungültig und werden nach Erhalt der Stornozahlung wieder gültig. Eine Rückerstattung des restlichen Kaufpreises ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Gutscheine bzw. Tickets der Vertriebspartner. Für Rücktritte innerhalb von 24 Stunden betragen die Stornokosten 100%. Gutscheine und Tickets werden als „no show“ abgerechnet.

9. Nutzungsrecht von Bild- und Filmmaterial

9.1 Der Passagier stimmt ausdrücklich einer Verwendung der durch TANDEM STUBAI bzw. dessen Piloten während bzw. vom Flug angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu Werbezwecken etc. zu.

10. Risikobelehrung

10.1 Wir weisen darauf hin, dass beim Gleitschirmfliegen auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf, Unfälle mit erheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Halswirbelsäulenprellungen, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, im Extremfall Tod,…) nicht ausgeschlossen werden können. Erhöhtes Risiko besteht beim Start und der Landung durch unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürze.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 6020 Innsbruck zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

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